Update: Die Ostsee Akademie ist geschlossen.


Auf Grund von Nachfragen, was mit der Ostsee Akademie passiert ist und wer die Ostsee Akademie überhaupt war, hier einige historische Informationen, die von öffentlichen Interesse sind oder waren. Über die Gründe der Schließung wurden keine  Statements gefunden.
Ostsee Akademie

Resümee Ostsee Akademie

Die Ostseeakademie förderte die Verbreitung von Kenntnissen der Geschichte und Kultur der Ostseeregion sowie den Austausch und die Verständigung zwischen den Nationen und Regionen in Mittel- und Osteuropa. Es wurden Seminare für politische Bildung sowie wissenschaftliche Tagungen und Fachkonferenzen in Travemünde, Polen, Russland und den baltischen Staaten veranstaltet, Fachpublikationen herausgegeben und Exkursionen durchgeführt.

Beschreibung der Ostsee Akademie

(Quelle: ostseeakademie.de / 17.03.2018)

Die Ostsee-Akademie ist das Herzstück des Pommern-Zentrums. Mit ihr wollten die Gründer Diktaturen, Ideologien und Bürokratien eine europäische Heimstatt entgegensetzen, in der Begegnung und Dialog ihre schöpferische Kraft entfalten. Die Ostsee-Akademie als Raum und Rahmen für politische und kulturelle Bildung sollte das wechselseitige Verständnis und die Verständigung der Deutschen mit ihren Nachbarn im Osten und Norden unter ausdrücklicher Einbeziehung der deutschen Heimatvertriebenen fördern und festigen.
Die Öffnung der Grenzen ein Jahr nach Gründung des Pommern-Zentrums und der Demokratisierungsprozess der Länder Ost- und Mittelosteuropas vervielfachten die Möglichkeiten, die Ziele – Einheit der Deutschen, Pflege des kulturellen Erbes der Heimatgebiete, Aussöhnung mit den Nachbarn und Zusammenarbeit im Ostseeraum – mit Leben zu erfüllen.
Seit 1988 werden hier Kontakte geknüpft zu staatlichen und privaten Institutionen, zu Vertretern von Wissenschaft, Kultur und Politik und zu den nationalen Minderheiten in Deutschlands östlichen und nördlichen Nachbarländern.

Markeneintrag wurde erneuert

Das Bild-Logo der Ostsee Akademie wurde als Wort-Bild-Marke beim Markenregister eingetragen. https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1138318/DE. Markeninhaber ist der Pommersche Landsmannschaft e.V.. Erstaunlich ist, dass die Schutzdauer der Marke, trotz Schliessung der Ostsee Akademie, am 24.10.2018 um weitere 10 Jahre, bis zum 30.04.2028, verlängert wurde.

Ostsee Akademie Marke

Ostsee Akademie Marke

Ehemaliges Statut der Ostsee Akademie

in der Fassung vom 27. Juni 1999

Die Pommersche Abgeordnetenversammlung hat für die mit wesentlicher Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland und des Patenlandes Schleswig-Holstein errichtete OSTSEE-AKADEMIE am 22. Juni 1991 folgendes Statut beschlossen
(mit Ergänzungen laut Beschluß vom 27. Juni 1999):

P r ä a m b e l

Die OSTSEE-AKADEMIE ist als ein europäisches Denk- und Diskussionsforum der Freiheit verpflichtet, dafür bestimmt, dem Recht auf Selbstbestimmung des deutschen Volkes und der anderen europäischen Nationen zu dienen und im Geist der „Pariser Charta für ein neues Europa“ vom 21. November 1990 jedes Bemühen von Einzelnen, Bevölkerungsgruppen und Völkern um eine auf die uneingeschränkte Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten gegründete demokratische Ordnung aller Länder Europas zu unterstützen.

I. Vorrangige Aufgaben der OSTSEE-AKADEMIE sind:
Das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit der Deutschen diesseits und jenseits der Grenzen der Bundesrepublik zu erhalten und zu vertiefen, die geistigen, kulturellen, menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen für ein zügiges Zusammenfinden der nach Jahrzehnten der Trennung wiedervereinigten Teile Deutschlands verbessern zu helfen, den weiteren Aufbau einer politischen, freien und marktwirtschaftlich geordneten und sozial verpflichteten Europäischen Union durch Überwindung von Vorurteilen und Unkenntnis zu fördern, und dazu Europas geistige Fundamente im Bereich des Glaubens, der Philosophie und der Verantwortung der Menschen füreinander bewußter wirksam werden zu lassen.

II.

Im Dienste dieser Zielsetzung widmet sich die OSTSEE-AKADEMIE

  • der Förderung und Erhaltung der Kenntnis der Geschichte des ganzen Pommern und seines kulturellen Erbes als Bestandteil deutscher Kultur
  • der Förderung und Erhaltung der Kenntnis der deutschen Geschichte und ihres Zusammenhanges mit der Geschichte unserer Nachbarn
  • der Förderung eines vertieften Bewußtseins der Verpflichtung gegenüber der Gemeinsamkeit europäischer Geistesgeschichte
  • der Förderung eines besseren Verstehens zwischen den Völkern des Ostseeraumes unter Berücksichtigung der besonderen Anliegen der deutschen Heimatvertriebenen und Minderheiten
  • der Förderung der Aussöhnung mit unseren polnischen Nachbarn auf dem Boden der Wahrheit und der Gerechtigkeit
  • der Stärkung des Bewußtseins der freien Europäer zur Mitverantwortung für die Überwindung der Teilung Europas durch Freiheit und Selbstbestimmung
  • dem Aufspüren von Möglichkeiten zur Verwirklichung dieser Zielsetzungen und ihrer Entwicklung zu politischen Aufgabenbeschreibungen und Handlungsanweisungen.

III.

Der Erfüllung dieser Aufgaben dient die Ostsee-Akademie mit einem Angebot an politischen und kulturellen Bildungsveranstaltungen in Form von Seminaren, Vorträgen, Studienreisen, Ausstellungen und Werkkursen. Die Ostsee-Akademie regt den wissenschaftlichen Gedankenaustausch durch Veranstaltung von Kolloquien an. Die Ostsee-Akademie bemüht sich um eine zieldienliche Zusammenarbeit mit dafür als geeignet ausgewiesenen Akademien, Stiftungen und anderen Institutionen des In- und Auslandes.
Sie lädt zu ihren Veranstaltungen Teilnehmer aus allen für die Übernahme von Mitverantwortung im Sinne der Zielsetzung in Betracht kommenden Lebensbereichen Europas ein.
Die Ostsee-Akademie fördert die politische Wirksamkeit ihrer Veranstaltungen durch Tagungsberichte, Monographien und sachbezogene Öffentlichkeitsarbeit.
Die Ostsee-Akademie veranlaßt Forschungsvorhaben und wirkt bei deren Förderung mit, soweit diese ihrer Aufgabenstellung entsprechen.

IV.

Die als gemeinnützig anerkannte Pommersche Landsmannschaft – Zentralverband e.V. ist Eigentümerin und wirtschaftliche Trägerin der Ostsee-Akademie. Sie verfolgt keine gewerblichen, parteipolitischen und konfessionellen Ziele und ist bei der Durchführung ihrer treuhänderischen Aufgaben der Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung verpflichtet und an dieses Statut gebunden.

V.

Der Akademieleiter wird auf Vorschlag des Sprechers der Pommerschen Landsmannschaft von deren Bundesvorstand berufen. Er ist dem Bundesvorstand für die inhaltliche Gestaltung der Akademiearbeit im Sinne dieses Statuts und für die wirtschaftliche Sicherung der Akademie verantwortlich.

Der Präsident der Ostsee-Akademie und die bis zu zwölf Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag des Sprechers der Pommerschen Landsmannschaft und deren Bundesvorstand für einen Zeitraum von jeweils 4 Jahren berufen. Außerdem gehören der Sprecher der Pommerschen Landsmannschaft und der Präsident der Pommerschen Abgeordnetenversammlung dem Kuratorium kraft Amtes an.

Das Kuratorium unter Führung des Präsidenten der Ostsee-Akademie berät den Akademieleiter programmatisch und inhaltlich, fördert die Tätigkeit der Ostsee-Akademie nach Kräften und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit des In- und Auslandes.

Das Kuratorium wird mindestens einmal im Jahr durch den Präsidenten einberufen. Zu dieser Sitzung legt der Akademieleiter einen Jahresbericht über die Akademiearbeit vor. Das Kuratorium kann auf Verlangen des Präsidenten oder auf schriftlichen Antrag eines Drittels seiner Mitglieder zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.

Das Kuratorium gibt sich eine Geschäftsordnung.

VI.

Änderungen dieses Statuts bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Pommerschen Abgeordnetenversammlung, jedoch mindestens der Hälfte der Mitglieder der Abgeordnetenversammlung.

Ehemalige Satzung des Fördervereins

Verein zur Förderung des Pommern-Zentrum e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen
„Verein zur Förderung des Pommern-Zentrums e.V.”.
Er hat seinen Sitz in Lübeck-Travemünde.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zwecke des Vereins sind die Förderung von Bildung und Erziehung vor dem Hintergrund pommerscher Geschichte, die Förderung der Jugendhilfe, der Völkerverständigung sowie des pommerschen Heimatgedankens

(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • die Ausrichtung von Veranstaltungen, die dem Satzungszweck dienen, vor allem im Pommern-Zentrum und in der von der Pommerschen Landsmannschaft unterhaltenen Ostsee-Akademie;
  • Ausstellungen und Publikationen betreffend der Geschichte des ganzen Pommern und der Nachbarregionen sowie ihres kulturellen Erbes als Bestandteil deutscher Kultur;
  • Jugendaustausch mit dem Ausland.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

  • Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Über Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Gegen dessen Beschluß kann die Mitgliederversammlung angerufen werden, deren Entscheidung endgültig ist.
  • Die Mitgliedschaft kann schriftlich zum Ende jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
  • Für die Mitgliedschaft ist ein Mindestbeitrag zu zahlen, dessen Höhe die Mitgliederversammlung beschließt. Juristische Personen haben mindestens den dreifachen Betrag eines Einzelmitgliedes zu zahlen.
  • Der Beitrag ist als Jahresbeitrag bis zum 31. März jeden Jahres fällig.
  • Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 5 Organe des Vereins

  • Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung

  • Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand mindestens einmal jährlich im 1. Halbjahr einzuberufen.
  • Die Einladung ist schriftlich zusammen mit der Tagesordnung mindestens 21 Tage vorher zu versenden.
  • Eine Mitgliederversammlung muß auf Verlangen von mindestens einem Viertel aller Mitglieder einberufen werden.
  • Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ruht, wenn das Mitglied zum Zeitpunkt der Versammlung mit der Zahlung seines Beitrages im Rückstand ist.
  • Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand mit einfacher Mehrheit für die Dauer von zwei Jahren, und zwar sind in geraden Jahren der 1. Vorsitzende und der Schriftführer, in den ungeraden Jahren der 2. Vorsitzende und der Kassenwart zu wählen.
  • wählt zwei Kassenprüfer und einen Ersatzprüfer für zwei Jahre
  • genehmigt die Jahresrechnung, beschließt über Vorstandsvorlagen,
  • entlastet den Vorstand
  • beschließt über die Satzung mit Dreiviertel-Mehrheit der Anwesenden.
  • über die Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das von Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 7 Vorstand

Der Vorstand besteht aus
1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden
Schriftführer und
Kassenwart

  • Dem Vorstand gehört außerdem ein von der Pommerschen Landsmannschaft entsandter Vertreter als geborenes Mitglied an.
  • Einer der beiden Vorsitzenden zusammen mit dem Schriftführer oder dem Kassenwart vertreten gemeinsam den Verein rechtswirksam im Sinne des § 26 BGB.
  • Der Vorstand ist an Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Er bleibt nach Ablauf der Wahlperiode bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.

§ 8 Kassenprüfung

Die Kassenführung des Vereins ist durch zwei Kassenprüfer oder ihre Vertreter mindestens einmal im Geschäftsjahr zu prüfen. Über jede Prüfung ist dem Vorstand und der Mitgliederversammlung ein Bericht vorzulegen.

§ 9 Begünstigungs- und Zuwendungsausschluß

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 10 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins durch Beschluß der Mitgliederversammlung mit _-Mehrheit der Anwesenden oder bei dessen Aufhebung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das Vereinsvermögen an eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die im § 2 dieser Satzung umschriebenen Vereinszwecke.

§ 11 Schlußbestimmungen

  1. Diese Satzung wurde in der konstituierenden Mitgliederversammlung am 11. Juli 2002 in Eckernförde beschlossen.
    Die Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck ist durch den Vorstand zu veranlassen. Von Gericht, Finanzamt oder anderen Behörden verlangte Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung redaktioneller Art oder mit steuerlicher Wirkung können vom Vorstand beschlossen werden.
  2. Mit den in dieser Satzung verwendeten männlichen Funktionsbezeichnungen ist die jeweils zutreffende weibliche oder männliche Sprachform gemeint.
  3. Die Satzungsergänzung wurde vom Vorstand am 28. September 2002 beschlossen.
  4. Die Satzungsänderung wurde von der Jahreshauptversammlung am 10. Februar 2006 beschlossen.

Lübeck-Travemünde, den 10.02.2006
Der Vorstand


Quellen:

  • Webseite: ostseeakademie.de
  • Google Suche: Ostsee Akademie
  • Deutsches Marken- und Patentamt

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